Aufgaben des Personalrates
Der Personalrat erteilt Auskunft über Regelungen wie z.B. Tarifverträge und Dienstvereinbarungen. Er berät die Beschäftigten bei Problemen im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung.
Hinweis!
Personalratsmitglieder unterliegen der Schweigepflicht. Sie dürfen keine Informationen über Beschäftigte ohne deren ausdrückliches Einverständnis weitergeben.
Beim Personalrat können also auch sensible Fragen wie z.B. eine drohende Kündigung, Belastung durch Mobbing, Fragen zur Höhergruppierung oder zur Beurlaubung, Suchtprobleme, Umgang mit Krankheitsfolgen etc. angesprochen werden.
Die Aufgaben des Personalrates umfassen gemäß Bayerischem Personalvertretungsgesetz (BayPVG) in der Mitbestimmung bzw. Mitwirkung folgende Bereiche:
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- Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen
- Gesundheits- und Arbeitsschutz
- Dienstvereinbarungen (z. B. Arbeitszeit)
- Fort- und Weiterbildung
- Suchtprobleme
- Mobbing
- Einstellungen, Weiterbeschäftigungen
- Beförderung, Eingruppierung, Änderung von Tätigkeitsbeschreibungen
- Übertragung anderer Tätigkeiten
- Abmahnung, Kündigung
- Versetzung und Abordnung
- Veränderungen von Betriebsteilen
- Einführung neuer Arbeitsmethoden
- Organisations- und Geschäftsverteilungspläne
- Aufstellung von Haushaltsplänen und Personalprogrammen